Von:


Moin Herr Peper,
In Deutschland gilt der Meisterzwang. Es gibt gesetzliche Regelungen, die meisterfreies Handwerk erlauben, so d Reisegewerbe, d Kunst, oder d "unerhebliche handwerkliche Nebenbetrieb". Schon bei der Anmeldung gibt es dabei oft Probleme mit Ämtern. Regelmäßig folgt aber anschließend Behördenterror: Kunden werden mit amtlichen Anhörungsbögen angegangen, Bußgeldverfahren gg d Unternehmen eingeleitet, Betriebsuntersagungen ausgesprochen und gar Hausdurchsuchungen durchgeführt!
Schwarzgelb hat in Niedersachsen 2005 und 2011 je eine Bundesratsinitiative gestartet, die meisterfreien Betrieben künftig Werbung verbieten soll, Telefonstammdaten per automatisiertem Abfragesystem jedem Ordnungsamtsmitarbeiter freigeben soll und den Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchungen in diesen Fällen von Ordnungswidrigkeiten abschaffen soll. (BR Drucksache 356/11). So bekommt jeder Ordnungsamtsmitarbeiter mehr Befugnisse, als die Polizei (verdachtsunabhängige Durchsuchungen bei Unternehmen und Kunden).
Eigentlich gilt der Meisterzwang. Es gibt aber Alternativen für einheimische Handwerker, sich auch meisterfrei selbständig zu machen. Wer den Weg geht erfährt regelmäßig Behördenärger. Gleichzeitig dürfen Betriebe aus allen 26 EU Staaten hier problemlos meisterfrei tätig werden. Gegenwärtige Regierungen möchten die Erschwernisse für hiesige Betriebe ohne Meistertitel erschweren, und dazu sogar Grundrechte angreifen.
Wie stehen die Piraten in Niedersachsen:
Zum Meisterzwang im Handwerk?
Dazu, dass "unerlaubte Handwerksausübung" im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelistet ist?
Dass ein Werbeverbot für angemeldete (Steuern und Sozialabgaben leistende) Handwerksunternehmen ergehen soll
Telefonstammdaten der genannten Betriebe jedem Rathausmitarbeiter frei zugänglich werden sollen
Der Richterbeschluss bei Hausdurchsuchungen fallen soll?
Das Ganze kommt als "Bekämpfung von Schwarzarbeit" daher, dient aber in Wahrheit dem Konkurrenzschutz der eingetragenen Meisterbetriebe.