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Susanne Müller
SPD
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Frage von Peter D. •

Planen Sie konkrete Maßnahmen um gegen Lehrermangel durch Krankheit und Schwangerschaft vorzugehen?

Die Grundschule meines Sohns ist theoretisch zu 100% mit den durch das Land RLP vorgesehenen Lehrerstunden versorgt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Unterichtsausfall und Notbetreuung. Der Grund ist, dass der Betreuungsschlüssel keine "Reserve" für Krankheit oder Schwangerschaftsbeschwerden vorsieht und im laufenden Jahr vakant werdende Lehrstellen nur mit großer Verzögerung besetzt werden.Das Land RLP kann über die Alters- und Geschlechtsstruktur eines Kollegiums sehr genau vorhersagen, wie hoch der Krankenstand an einer Schule im Lauf des Jahres vermutlich sein wird. Warum werden die Schulen nicht entsprechend mit Lehrkräften "überversorgt", damit auch bei komplett vorhersehbaren Ausfällen der Unterricht wie vorgesehen durchgeführt werden kann?

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Antwort von
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Guten Tag Herr. D.,

an den Schulen kommt es immer wieder zu temporärem Vertretungsbedarf durch Schwangerschaft, Elternzeit oder Krankheit. Die Bewältigung dieser Situation ist für die Schule nicht immer einfach. Um vorübergehenden Vertretungsbedarf auszugleichen, bietet die Landesregierung den Schulen verschiedene Möglichkeiten/ Programme an. So stellt die Landesregierung erhebliche zusätzliche Mittel für die Unterrichtsvertretung zur Verfügung und bietet den Schulen mit dem „Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen“ (PES) die Möglichkeit, zusätzlich zu den übrigen Vertretungsmaßnahmen selbstständig Maßnahmen zur Vertretung von Unterricht zu ergreifen. 

Ab dem Schuljahr 2024/2025 können alle Grundschulen des Landes an „PES“ teilnehmen. Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es zudem einen Vertretungspool von unbefristeten Beamtenplanstellen. Dieser Vertretungspool wurde seit seiner Einführung sukzessive ausgebaut und etabliert. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte über einen Zeitraum von drei Jahren den Schulen einer Region für längerfristige Vertretungseinsätze ab sechs Monaten zur Verfügung stehen. Speziell für die Grundschulen gibt es landesweit sogenannte „Feuerwehrlehrkräfte“, die zur Regulierung temporärer Vertretungsbedarfe eingesetzt werden können. Um diese Ressource optimal zu nutzen, wurde ein Projekt initiiert, das die Verfügbarkeit dieser Lehrkräfte transparenter machen und damit einen noch besseren Einsatz gewährleisten soll. Zum Schuljahr 2024/2025 soll diese Maßnahmen auf weitere Grundschulen ausgeweitet werden.

Die vorgesehene Unterrichtsversorgung der rheinland-pfälzischen Schulen umfasst nicht nur den Pflichtunterricht, sondern ermöglicht auch die Einrichtung zusätzlicher Angebote. Insbesondere die Versorgung der Grundschulen ist ein wichtiges Anliegen und neben einer sehr guten Unterrichtsversorgung werden erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt, um kurzfristige Vertretungsbedarfe auszugleichen. Auch wenn die Landesregierung mit den genannten Maßnahmen viel gegen Unterrichtsausfall tut, lässt dieser sich nicht immer komplett vermeiden. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind bemüht, einen Entfall von Stunden so gering wie möglich zu halten.

Klar ist aber auch: Bei einer gleichmäßigen Verteilung weiterer zusätzlicher Stellen auf alle Schulen könnten regionale oder temporäre Häufungen von Erkrankungen nicht berücksichtigt werden. Auch ist zu bedenken, dass selbst ein Mehr an Unterrichtsstunden von fünf Prozent an vielen Schulen zehn oder weniger Wochenstunden ausmacht. Fällt eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft aus, kann diese mit einem Überhang von z. B. fünf Prozent häufig nicht ersetzt werden. Eine generelle Überversorgung wäre daher wie auch vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen wenig effektiv.

Dies zur Information und besserem Verständnis. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Susanne Müller (MdL RLP; SPD-Fraktion)

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