Frage von Hans-Gerd G. • 27.03.2023
Antwort ausstehend von Doris Schröder-Köpf SPD
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.
Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln.
Hintergrund ist insbesondere auch, dass der öffentliche Arbeitgeber zunehmend in Konkurrenz um Mitarbeitende und Nachwuchs steht, da der Fachkräftemangel immer stärker spürbar ist.
Der Schutz, Erhalt und Ausbau unserer Wälder ist maßgeblich für die Einhaltung der Klimaziele und auch elementar für den Erhalt unserer Biodiversität.