Frage von Marcus G. • 22.04.2024
Antwort ausstehend von Jessica Tatti BSW
Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation.
Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen